Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
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Der Permanentlink wird Ihnen unmittelbar nach Erstellung im Webbrowser mitgeteilt und sollte von Ihnen notiert oder anderweitig gespeichert werden z.B. als Browser-Lesezeichen. Wenn Sie über ein Benutzerkonto verfügen und angemeldet sind, wird der Permanentlink automatisch Ihrem Benutzerkonto zugeordnet.
Die BenutzerkontenPremium Privat und Premium Geschäft beinhalten eine Permanentlink-Verwaltung, über die Sie gespeicherte Berechnungen leicht aufrufen, ändern und (auch ohne Lösch-Kennwort) wieder löschen können.
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Optionales Lösch-Kennwort:
Nutzer mit BenutzerkontoPremium Privat oder Premium Geschäft können Ihre eigenen gespeicherten Berechnungen auch ändern und dazu den bestehenden Permanentlink überschreiben.
Der Zinsrechner berechnet wahlweise Endkapital, Laufzeit, Zinssatz oder Anfangskapital für Einmalanlagen – wahlweise mit oder ohne Zinseszins, und mit unterjähriger Verzinsung wahlweise linear oder exponentiell.
Der Sparrechner ermittelt für Banksparpläne wahlweise Endkapital, Sparrate, Dynamik, Zinssatz, Laufzeit oder Anfangskapital bei wählbaren Intervallen für Einzahlung und Zinsgutschrift. Der Rechner legt eine unterjährig lineare Verzinsung zu Grunde.
Zunächst sind in Deutschland 100 Prozent der Einlagen eines jeden
Bankkunden bis zu einem Wert von 100.000 Euro gesichert.
Diese gesetzliche Einlagensicherung schützt die Einlagen
von Privatpersonen, Personengesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften
durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB).
Der Schutzt bezieht sich dabei auf sämtliche Sicht-, Termin- und Spareinlagen
sowie auf den Namen des Anlagers lautende Sparbriefe.
Die bis Mitte 2009 bestehende gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von
90 Prozent bis zu einer Einlagenhöhe von 20.000 Euro wurde in den
Jahren 2009 und 2010 stufenweise auf 100.000 Euro aufgestockt.
Für Einlagen, die über die Grenze von 100.000 Euro hinaus gehen, kommt der
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken bis zur
Höhe der so genannten Sicherungsgrenze zu 100 Prozent auf, sofern die Bank
darin Mitglied ist.
Zu beachten ist jedoch in jedem Fall, dass Anlagen wie
Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate
nicht geschützt sind.