Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Der Zinsrechner zum Bonussparen ist speziell auf Bonussparpläne ausgerichtet, bei denen Sparer neben den Zinsen noch zusätzliche Bonuszahlungen oder Prämien erhalten.
Der Entnahmeplan-Rechner ermittelt für zeitlich befristete oder ewige Rente wahlweise die regelmäßige Rentenentnahme, Dynamik, Zinssatz, Kapitalvermögen, Restkapital oder Rentendauer.
Die Sicherungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem die Einlagen eines jeden
Bankkunden geschützt sind.
Diese Grenze lag im Jahre 2014 bei 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank.
Update – Sicherungsgrenze sinkt
Nach Mitteilung des Bankenverbandes sinkt die Sicherungsgrenze ab Januar 2015 auf zunächst 20 Prozent, ab Januar 2020 auf 15 Prozent, und schließlich ab Januar 2025 auf 8,75 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank.
Die Senkung ist zwar enorm. Allerdings stammte die ursprüngliche Sicherungsgrenze von 30 Prozent noch aus dem Jahr 1976. Inzwischen verfügen die Banken im Durchschnitt über so viel mehr Eigenkapital, Tendenz weiter steigend, dass sich Privatanleger, selbst Millionäre, wohl auch in Zukunft nicht um ihre Bankeinlagen sorgen müssen.
Für größere institutionelle Kunden dürfte die Anpassung der Sicherungsgrenzen hingegen Konsequenzen haben. Zum Beispiel für Versicherungen. Inwieweit sich dies dann auch in Form von Kostenerhöhungen auf die Verbraucher auswirken wird, bleibt abzuwarten.
Da das Mindesteigenkapital einer Bank
in Deutschland bei 5 Millionen Euro liegt, würde also bei einem Prozentsatz von 20 Prozent die Sicherungsgrenze bereits 1 Million Euro je Bankkunde betragen.
Liegt das Eigenkapitel der Bank höher, so ist auch die Sicherungsgrenze entsprechend
höher. Die genaue Höhe der Sicherungsgrenze teilt die jeweilige Bank auf Anfrage mit.
Die unter den Schutz des Sicherungsfonds fallenden Einlagen der Kunden sind dabei
bis zur Sicherungsgrenze komplett, also zu 100 Prozent, gesichert.
Der Einlagensicherungsfonds übernahm früher dabei auch den 10-prozentigen Selbstbehalt
der gesetzlichen Einlagensicherung. Da dieser Selbstbehalt mittlerweile ohnehin abgeschafft ist,
besteht hierzu kein Bedarf mehr.