Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Der Grundsteuer-Rechner berechnet die für ein Grundstück anfallende jährliche Grundsteuer (GrSt) anhand von Einheitswert, Grundstücksart, Grundsteuermesszahl und Hebesatz der Gemeinde.
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grundbesitz, d.h. Grundstücke oder Grundstücksanteile, samt Bebauung, falls vorhanden.
Die Grundsteuer wird jährlich auf vorhandenen Grundbesitz erhoben
und von den Gemeinden vereinnahmt, die auch ihre Höhe beeinflussen können.
Die Zahlung bzw. der Einzug kann jährlich oder vierteljährlich (dann je 1/4 des Jahresbetrags) erfolgen.
Die Grundsteuer ist zu unterscheiden von der Grunderwerbsteuer,
die einmalig beim Erwerb von Grundbesitz (samt etwaiger Bebauung) erhoben wird und an die Bundesländer fließt.
Unterteilt wird in Grundsteuer A und Grundsteuer B.
A steht hier für Agrar, d.h. Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft,
B für Baulich, d.h. Baugrundstücke mitsamt oder (noch) ohne Bebauung.
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in mehreren Schritten. Dabei gehen ein:
Der Wert des Grundstücks samt etwaiger Bebauung in Form des Einheitswertes,
Eine Grundsteuermesszahl, die den Anteil am Grundstückswert angibt, mit dem weiter gerechnet wird; sie unterscheidet sich zwischen alten und neuen Bundesländern und nach Art des Grundstücks, sowie
ein Hebesatz, mit dem zum Schluss multipliziert wird, um zum eigentlichen Grundsteuerbetrag zu gelangen. Den Hebesatz bestimmen die Gemeinden, getrennt für Grundsteuer A und B.
Der Einheitswert gilt als veraltete Größe, weshalb auch die Grundsteuer in ihrer derzeitigen Form als überholt gilt.
Bund und Länder arbeiten an einer Reform.