Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
Mehr Info einblenden.
Der Permanentlink wird Ihnen unmittelbar nach Erstellung im Webbrowser mitgeteilt und sollte von Ihnen notiert oder anderweitig gespeichert werden z.B. als Browser-Lesezeichen. Wenn Sie über ein Benutzerkonto verfügen und angemeldet sind, wird der Permanentlink automatisch Ihrem Benutzerkonto zugeordnet.
Die BenutzerkontenPremium Privat und Premium Geschäft beinhalten eine Permanentlink-Verwaltung, über die Sie gespeicherte Berechnungen leicht aufrufen, ändern und (auch ohne Lösch-Kennwort) wieder löschen können.
Zum Schutz der hinterlegten Daten enthält der Link einen zufälligen kryptischen Bestandteil, der Dritten nicht bekannt ist. Der Link wird von uns nicht veröffentlicht; es steht Ihnen jedoch frei, den Permanentlink selbst an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Um einen erstellten Permanentlink später auch ohne Benutzerkonto Premium wieder löschen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit, ein optionales Lösch-Kennwort zu vergeben, welches nur Ihnen bekannt ist. Ohne Benutzerkonto Premium und ohne die Angabe eines Lösch-Kennworts können Permanentlinks nicht gelöscht werden, um von anderen Nutzern erstellte Permanentlinks vor Löschung zu schützen.
Optionales Lösch-Kennwort:
Nutzer mit BenutzerkontoPremium Privat oder Premium Geschäft können Ihre eigenen gespeicherten Berechnungen auch ändern und dazu den bestehenden Permanentlink überschreiben.
Der Girorechner bildet ein Girokonto, Sparkonto oder Tagesgeldkonto mit Zahlungsein- und -ausgängen taggenau nach und ermittelt Guthaben- und Überziehungszinsen.
SEPA steht für Single Euro Payments Area, übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum.
Die SEPA ist eine Kooperation europäischer Länder
mit dem Ziel, den bargeldlosen Zahlungsverkehr
innerhalb und zwischen den Teilnehmerländern einheitlich zu gestalten,
sodass Zahlungen zwischen den Mitgliedsstaaten gegenüber Inlandszahlungen für Kunden keinen Mehraufwand mehr darstellen.
Dies betrifft SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften.
International einheitlich gestaltet sind dabei einerseits die Angaben, die entsprechende SEPA-Zahlungsanweisungen erfordern.
Dazu wurden die nationalen Kontonummern und Bankleitzahlen durch die internationalen Kontonummern (IBAN)
und internationalen Bankleitzahlen (BIC) ersetzt.
Vereinheitlicht wurden außerdem die Laufzeiten und Kosten,
d.h. SEPA-Überweisungen und -Lastschriften zwischen zwei Teilnehmerländern dürfen nicht länger dauern als innerhalb eines Landes,
und den Bankkunden dürfen für entsprechende SEPA-Überweisungen keine höheren Gebühren mehr berechnet werden.
Der SEPA gehören die EU-Staaten mitsamt Überseegebieten an,
darunter auch die EU-Länder, die den Euro (noch) nicht als gesetzliches Zahlungsmittel nutzen,
sowie die EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
Hinzu kommen die Schweiz, Monaco und San Marino.
Stichwort Brexit: Trotz des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU ist ein Verbleib in der SEPA möglich.
SEPA-Zahlungen erfolgen immer in der Währung Euro.
Sind andere Währungen beteiligt, rechnen die beteiligten Banken entsprechend um.